Au Pair Programm
Was bedeutet Au Pair: Ein Au-Pair (Alter 18 - 24 Jahre) ist in der Gastfamilie untergebracht, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und die Kultur des Landes näher kennenzulernen. Es handelt sich dabei um einen Gaststatus und nicht um eine Beschäftigung. Kost und Unterbringung sind frei. Das Au-Pair hilft bei der Hausarbeit mit und kümmert sich um die Kinder. Für diese Tätigkeit erhält es Taschengeld. |
Anforderungen und Aufgaben das Au Pair:
Dauer des Au-Pair Aufenthaltes Das Au-Pair Verhältnis muss mindestens 6 Monate dauern und kann maximal ein Jahr umfassen. Eine erneute Zulassung als Au-Pair ist auch bei Nichtausschöpfung der Höchstdauer nicht möglich. Die einjährige Frist ist die gesetzliche Höchstdauer für das Erreichen des mit einem Au-Pair-Aufenthalt verfolgten Zwecks.
Anforderungen an Au-Pairs Das Au-Pair liefert einen Nachweis über praktische Erfahrung im Umgang mit Kindern. Das Au-Pair ist bei Visumsbeantragung mindestens 18 Jahre und höchstens 24 Jahre alt. Das Au-Pair muss über einen Nachweis der erforderlichen Grundkenntnisse in der deutschen Umgangssprache verfügen. Das Au-Pair legt ein Gesundheitszeugnis vor, anhand dessen die physische und psychische Gesundheit von einem Arzt bestätigt wird.
Kinderbetreuung- das Frühstück und einfache Mahlzeiten zubereiten
- die Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen, mit ihnen zu spielen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zugehen, Hausaufgaben- betreuung
- Babysitting in den Abendstunden
Hilfe im Haushalt:- leichte Hausarbeiten zu verrichten, bedeutet mitzuhelfen die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten, sowie beim Waschen und Bügeln der Wäsche zu helfen; kleinere Einkäufe zu tätigen
- das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und eventuell Haustiere zu betreuen;
Zeitlicher Umfang der häuslichen Mithilfe Die häusliche Mithilfe umfasst – inkl. Babysitting – maximal 6 Stunden pro Tag bei maximal 30 Stunden pro Woche. Wird in Ausnahmefällen eine längere Arbeitszeit erforderlich, müssen Überstunden mit mehr Freizeit ausgeglichen werden. In den 30 Wochenstunden ist maximal 3 mal pro Woche Babysitting in den Abendstunden enthalten. Die Einteilung der Arbeitszeit richtet sich nach dem Tagesplan der Gasfamilie. |
Leistungen der Gastfamilie
Freizeit Es werden mindestens eineinhalb zusammenhängende freie Tage pro Woche, die mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen gewährt. Ebenfalls müssen vier freie Abende pro Woche gewährt werden. Das Au-Pair muss die Möglichkeit einer freien Religionsausübung haben.
Bezahlter Urlaub Pro Anwesenheitsmonat werden 2 Tage bezahlter Urlaub gewährt. Während des Urlaubes gelten Sonntage nicht als Urlaubstage.
Gesetzliche Feiertage Die gesetzlichen Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen
Sprachkurs Jedem Au-pair wird die Möglichkeit geboten, in der Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Kosten für Sprachkurse, das Arbeitsmaterial für Kurse sowie Kosten für Veranstaltungen müssen vom Au-Pair selbst getragen werden.
Unterkunft und Verpflegung Unterkunft und Verpflegung werden selbstverständlich von der Familie unentgeltlich gestellt. Das Au-Pair nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten der Gastfamilie teil und erhält dasselbe Essen wie die Gastfamilie. Eine Familienintegration muss gewährleistet sein. Die Unterbringung erfolgt im eigenen beheizbaren ausreichend möblierten Zimmer (verschließbare Tür, Fenster mit Tageslicht, Mindestgröße 8 qm) in der Wohnung oder im Wohnhaus der Gastfamilie. Die Mitbenutzung von ausreichenden sanitären Einrichtungen der Gastfamilie muss gewährleistet sein.
Taschengeld und Reisekosten Ein Au-Pair ist keine Hausangestellte. Im Vordergrund steht, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Ein Au-Pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Die Kosten für die An- und Rückreise werden in der Regel nicht vor der Gastfamilie übernommen.
Das monatliche Taschengeld für das Au-Pair beträgt ab dem 01.01.2006 EUR 260,00. Eine von der Gastfamilie zu verantwortende geringere Arbeitszeit erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes. Ein Au-Pair-Verhältnis ist grundsätzlich kein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis. Das Taschengeld wird in der Regel am Ende des Anwesenheitsmonats bezahlt. |
Betreuung in Deutschland Die vermittelnde Agentur meldet sich telefonisch innerhalb der ersten Woche nach Anreise des Au-Pairs. Die Agentur ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle die Vermittlung und den Aufenthalt betreffenden Fragen. Sie steht dem Au-Pair und der Gastfamilie während des gesamten Aufenthaltes zur Verfügung und bietet darüber hinaus die Möglichkeit der einmaligen Umvermittlung des Au-Pairs in eine neue Gastfamilie. Das Au-Pair erhält als Begleitangebot Informationen über die Veranstaltung von Au-Pair Treffen und Au-Pair Reisen und erhält Adressen von anderen Au-Pairs im Rahmen des Datenschutzes. Nach Vorlage einer Visumskopie erhält das Au-Pair kostenlos einen Au-Pair Ausweis. Er bietet zahlreiche Vergünstigungen, z.B. bei Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen. Das Au-Pair erhält von der Au-Pair Agentur einen Feedback-Fragebogen mit dem Begrüßungspaket zugesandt, der vom Au-Pair 4 bis 8 Wochen nach dem Eintreffen bei der Gastfamilie ausgefüllt und zur Au-Pair Agentur zurückgesandt werden muss. Im 11. Aufenthaltsmonat wird das Au-Pair aufgefordert einen zweiten ausgefüllten Feedback-Fragebogen an die Au-Pair Agentur zurück- zusenden. Während der Au-Pair Zeit kann es möglich sein, dass das Au-Pair von einem neutralen Prüfer angerufen wird und ihm Fragen bezüglich der vermittelnden deutschen Au-Pair Agentur gestellt werden. Die Vermittlung für Au-Pair nach Deutschland ist kostenlos. |
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