Au Pair Programm
Was bedeutet Au Pair: Ein Au-Pair (Alter 18 - 24 Jahre) ist in der Gastfamilie untergebracht, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und die Kultur des Landes näher kennenzulernen. Es handelt sich dabei um einen Gaststatus und nicht um eine Beschäftigung. Kost und Unterbringung sind frei. Das Au-Pair hilft bei der Hausarbeit mit und kümmert sich um die Kinder. Für diese Tätigkeit erhält es Taschengeld. |
Das können Sie von einem Au Pair erwarten:
Die Mithilfe des Au-Pairs umfasst die Betreuung der Kinder und das Verrichtung leichter Hausarbeiten im Haushalt der Gastfamilie. Das Au-Pair muss wie ein weiteres Familienmitglied in die Gastfamilie mit eingebunden werden und die selben Rechte und Pflichten wie ein Familienmitglied besitzen.
Die Dauer des Au-Pair Aufenthaltes Ein Au-Pair Aufenthalt dauert maximal 12 Monate. Ein Au-Pair aus einem Nicht-EU-Land bzw. aus einem neuen EU-Land muss mindestens 6 Monate bei der Gastfamilie beschäftigt werden. Ein kürzere Au-Pair Aufenthalt ist nur für Au-Pairs aus den alten EU-Ländern möglich.
Der zeitlicher Umfang der häuslichen Mithilfe Die häusliche Mithilfe umfasst – inkl. Babysitting – maximal 6 Stunden pro Tag bei maximal 30 Stun-den pro Woche. In den 30 Wochenstunden ist maximal 3 mal pro Woche Babysitting in den Abend-stunden enthalten. |
Das müssen Sie einem Au Pair bieten
Die überwiegende Anzahl der Au-Pairs kommen aus Nicht EU-Ländern bzw. aus den neuen EU-Ländern. Um ein Au-Pair aus diesen Ländern aufnehmen zu können, muss in der Gastfamilie ein Kind unter 18 Jahren wohnen. Das Au-Pair muss in der Wohnung oder im Wohnhaus der Gastfamilie ein eigenes beheizbares, ausreichend möbliertes Zimmer haben.
Unterkunft und Verpflegung Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie unentgeltlich gestellt. Das Au-Pair nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Gastfamilie. Eine Familienintegration muss gewährleistet sein. Die Unterbringung erfolgt im eigenen beheizbaren ausreichend möblierten Zimmer (verschließbare Tür, Fenster mit Tageslicht, Mindestgröße 8 qm) in der Wohnung oder im Wohnhaus der Gastfamilie. Die Mitbenutzung von ausreichenden sanitären Einrichtungen der Gast-familie muss gewährleistet sein.
Freizeit Es werden mindestens eineinhalb zusammenhängende freie Tage pro Woche, die mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen gewährt. Ebenfalls müssen vier freie Abende pro Woche ge-währt werden. Das Au-Pair muss die Möglichkeit einer freien Religionsausübung haben.
Gesetzliche Feiertage Die gesetzlichen Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen.
Bezahlter Urlaub Pro Anwesenheitsmonat werden 2 Tage bezahlter Urlaub gewährt. Während des Urlaubes gelten Sonntage nicht als Urlaubstage.
Sprachkurs Jedem Au-Pair muss die Möglichkeit geboten werden, in der Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Kosten für Sprachkurse, das Arbeitsmaterial für Kurse sowie Kosten für Veranstaltungen müssen vom Au-Pair selbst getragen werden.
Fahrkostenübernahme zum Sprachkurs Die Übernahme der Fahrtkosten zum nächstgelegenen für das Au-Pair geeigneten Sprachkurs erfolgt durch die Gastfamilie.
Anreisekosten Die Kosten für die An- und Rückreise werden in der Regel vom Au-Pair übernommen. Au-Pairs aus Übersee erhalten als Ausgleich für die hohen Anreisekosten einen Taschengeldzuschuss von EUR 50,00 pro Monat.
Kranken-, Haftplicht- und Unfallversicherung Die Kosten für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sind von der Gastfamilie zu tragen. Die Anmeldung zu den Versicherungen ist von der Gastfamilie vorzunehmen. Wurde die Anmeldung ver-säumt, hat die Gastfamilie alle für die Behanlung des Au-Pair entstehenden Kosten zu tragen. Der Versicherungsbeginn ist der Einreisetag.
Wieviel Taschengeld erhält ein Au-Pair? Das monatliche Taschengeld eines Au-Pairs beträgt mindestens EUR 260,00. Wir empfehlen, dem Au Pair das Taschengeld auf ein deutsches Bankkonto (Postbank – da gebührenfrei) zu überweisen, um die Kosten steuerlich geltend machen zu können. Abzugsfähig ist jedoch nur der Anteil an Kinder-betreuung, nicht der Anteil an Hausarbeit. |
Der Vermittlungsprozeß
Vermittlung Nach Eingang des Vermittlungsauftrages und des ausgefüllten Bewerbungsformulares erhält die Gastfamilie vom Vermitt-ler Au-Pair Vorschläge. Wenn ein passendes Au-Pair gefunden ist, vereinbart die Au-Pair Agentur einen Telefontermin für die Gastfamilie, damit sie persönlich Kontakt mit dem Au-Pair aufnehmen kann. Es ist unbedingt zu empfehlen, mindes-tens einmal mit dem Au-Pair gesprochen zu haben, um einen persönliches Eindruck vom Au-Pair und seinen Sprach-kenntnissen des Au-Pair zu bekommen. Man muss dabei bedenken, dass es für die Au-Pairs sehr schwierig ist, spontan mit der Gastfamilie am Telefon zu sprechen. Die Gastfamilie erhält ebenfalls, wenn vorhanden, die email Adresse des Au-Pairs, um sich weiter austauschen zu können.
Wenn sich die Gastfamilie für dieses Au-Pair entschieden hat, bestätigt sie dies schriftlich der Agentur (ein Formular wird von der Agentur zur Verfügung gestellt). Die zur Visumsbeantragung erforderlichen Unterlagen werden von der Au-Pair Agentur erstellt. Nun ist die Bearbeitungsgebühr zu begleichen. Die von der Gastfamilie unterschriebenen Unterlagen werden nach Eingang von der Au-Pair Agentur an das Au-Pair weitergeleitet. Damit wird das Au-Pair das Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die Visumsbearbeitungszeit beträgt zwischen 6 und 8 Wochen. Nach Erteilung des Visums kann das Au-Pair zur Gastfamilie anreisen. Nachdem das Au-Pair das Visum erhalten hat und zur Einreise bereit ist, bzw. spätestens nach dem Eintreffen des Au-Pairs, ist die Vermittlungsgebühr zur Zahlung fällig. Sollte das Au-Pair kein Visum erhalten bzw. nicht bei der Gastfamilie eintreffen werden von der Au-Pair Agentur neue Au-Pair Vorschläge ohne weitere Berechnung zur Verfügung gestellt.
Einreise und Aufenthaltsbestimmungen Au-Pairs aus nicht EU-Ländern (Europäische Union) bzw. EWR-Ländern (Europäischer Wirtschaftsraum) benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Au-Pairs aus den neuen EU-Ländern müssen eine Arbeitserlaubnis im Gastland beantragen.
Die Visumsbeantragung erfolgt mit einem Einladungsschreiben, dass von der Agentur gefertigt wird. Parallel dazu wird ein Au-Pair Vertrag zwischen Au-Pair und Familie abgeschlossen.
Diese Dokumente werden dem Au-Pair im Ausland zugesandt. Das Au-Pair hat damit den Antrag auf Erteilung eines Au-Pair-Visums bei der deutschen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes zu stellen. Das Visum wird von der deutschen Auslandsvertretung für 3 Monate, in seltenen Fällen für 1 Monat ausgestellt. Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums obliegt der deutschen Auslandsvertretung. Das Au-Pair erhält von der deutschen Botschaft bzw. vom deutschen Konsulat eine schriftliche Mitteilung über die Ausstellung des Visums. Das Visum ist anschließend persönlich vom Au-Pair bei der deutschen Botschaft bzw. dem deutschen Konsulat abzuholen. Das Visum bedarf der vorherigen Zustimmung, der für den Wohnort der Gastfamilie zuständigen Ausländerbehörde und Arbeitsagentur.
Ankunft eines Au Pairs in der Gastfamilie Bereits am Einreisetag ist das Au-Pair kranken zu versichern. Die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt ist umgehend nach Anreise des Au-Pairs vorzunehmen. Innerhalb der ersten Woche nach Ankunft des Au-Pairs muss das zuständige Ausländeramt aufgesucht werden, um das Au-Pair Visum auf 12 Monate verlängern zu lassen. Mit der Vi-sumsverlängerung erhält das Au-Pair auch die Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde ausgestellt. Die Kosten dafür trägt die Gastfamilie. Die Arbeitsaufnahme des Au-Pairs ist erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis möglich. Die Gastfa-milie informiert die Au-Pair Agentur über die Ankunft des Au-Pairs unmittelbar nach dem Eintreffen. Das Au-Pair erhält von der Au-Pair Agentur ein Willkommenspaket inkl. Au-Pair Ausweis zugesandt. Die Gastfamilie stellt für das Au-Pair einen Wochenarbeitsplan auf, an dem sich es orientieren kann. Das Au-Pair muss mit den Hausregeln und den familiären Gepflogenheiten vertraut gemacht werden. Es ist wichtig eine Regelung der Telefonbenutzung festzulegen. Die Gastfamilie erkundigt sich bei der Sprachschule (i.d.R. Volkshochschule) über den Beginn eines Sprachkurses für das Au-Pair und meldet das Au-Pair dort an. Spätestens einen Monat nach Ankunft des Au-Pairs wird sich die Au-Pair Agentur beim Au-Pair telefonisch melden.
Probleme mit dem Au-Pair Obwohl die Gastfamilie ein Au-Pair sorgfältig ausgesucht hat, kann es zu Problemen mit dem Au-Pair kommen. Es ist sehr wichtig mit dem Au-Pair offen über die Probleme zu sprechen. Sollten die Probleme nicht zu lösen sein, muss unbe-dingt die Agentur eingeschaltet werden. Durch die langjährige Erfahrung ist es der Au-Pair Agentur möglich viele Proble-me durch Gespräche mit dem Au-Pair und der Gastfamilie zu lösen.
Wenn die Chemie nicht passt Können Probleme zwischen Gastfamilie und Au-Pair nicht gelöst werden, besteht die Möglichkeit sich von dem Au-Pair vor dem vertraglich vereinbaren Zeitpunkt zu trennen. Es ist erforderlich umgehend die Agentur darüber zu informieren, um eine Lösungen für beide Seiten zu finden. Die Kündigungsfrist von 14 Tagen ist einzuhalten. | |