• Herzlich willkommen auf der Webseite der Au Pair Agentur Maria-Theresia.
    Wir helfen Ihrer Familie gerne ein geeignetes Au Pair zu finden.

  • 1. Die Au Pair Agentur Maria-Theresia

    Die Au-Pair Agentur Maria-Theresia vermittelt seit 19 Jahren Au-Pairs weltweit in deutsche Gastfamilien sowie über unsere Abteilung Active Abroad deutsche Au-Pairs ins Ausland.
    Die Au Pair Agentur Maria-Theresia erhielt als eine der ersten deutschen Au Pair Agenturen in 2006 das RAL-Gütezeichen incoming und in 2012 das RAL-Gütezeichen outgoing, ist Mitglied bei der RAL-Gütegemeinschaft, der Au-Pair Society e.V., und bei der IAPA, dem internationalen Au-Pair Agenturen Verband. Eine Mitgliedschaft in diesen Verbänden bedeutet eine Auszeichnung für Vermittlungstätigkeiten auf hohem Niveau. Die Au Pair Agentur Maria-Theresia verfügt über ein großes weltweites Netz an qualifizierten Partneragenturen, die unsere Au Pairs persönlich kennen und auf die Au Pair Zeit vorbereiten.

  • 2. Vorstellung des Au Pair Programms in Deutschland:

    Das Wort Au Pair kommt aus dem Französischen und bedeutet „auf Gegenseitigkeit“. Ein Au Pair ist ein Familienmitglied auf Zeit, in einem fairen Gleichgewicht von Geben und Nehmen. Das Programm ermöglicht der Gastfamilie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das Au Pair wird in der Gastfamilie untergebracht, um deine Sprachkenntnisse zu verbessern und die Kultur des Landes näher kennenzulernen. Es handelt sich dabei um einen Gaststatus und nicht um eine Beschäftigung. Das Au Pair hilft der Gastfamilie bei leichten Hausarbeiten und bei der Kinderbetreuung. Für diese Tätigkeit erhält es kostenlose Logis und Verpflegung sowie ein wöchentliches Taschengeld und einen Versicherungsschutz (Kranken, Haftpflicht und Unfall). Das Au Pair Verhältnis muss mindestens sechs Monate dauern und kann maximal ein Jahr umfassen.

  • 3. Die Aufgaben eines Au Pairs

    Der Aufgabenbereich eines Au Pairs ist in jeder Gastfamilie unterschiedlich und muss mit dem Au Pair vereinbart werden. Es ist empfehlenswert einen Arbeitsplan auszuarbeiten, an dem sich das Au Pair orientieren kann. Das Au Pair ersetzt keine Haushaltshilfe. Es wird wie ein weiteres Familienmitglied in die Gastfamilie eingebunden und besitzt dieselben Rechte und Pflichten wie ein Familienmitglied. Die häusliche Mithilfe umfasst – inkl. Babysitting – maximal 6 Stunden pro Tag bei maximal 30 Stunden pro Woche. Wird in Ausnahmefällen eine längere Arbeitszeit erforderlich, müssen Überstunden mit mehr Freizeit ausgeglichen werden. Es werden mindestens eineinhalb zusammenhängende freie Tage pro Woche gewährt, die mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen. Das Au Pair hat pro Woche vier freie Abende.

    Kinderbetreuung:

    Frühstück und einfache Mahlzeiten zubereiten, Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder, Spiele und Freizeitaktivitäten, Begleitung auf dem Weg zum Kindergarten oder in die Schule, Spaziergänge, Hausaufgabenbetreuung, Babysitting in den Abendstunden, etc.

    Hilfe bei leichten Hausarbeiten:

    Mithilfe bei der Sauberhaltung der Wohnung, Staubsaugen, Waschen und Bügeln, kleinere Einkäufe erledigen, Haustiere betreuen, Zimmerpflanzen versorgen, etc.

    Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld

    Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie gestellt. Das Au Pair nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Gastfamilie. Die Unterbringung erfolgt im eigenen, beheizbaren und ausreichend möblierten Zimmer in der Wohnung oder im Wohnhaus der Familie. Im Gegenzug für die Mithilfe erhält das Au Pair ein monatliches Taschengeld von EUR 280,00.

    Sprachkurs

    Jedem Au Pair muss die Möglichkeit geboten werden in der Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle Veranstaltungen zu besuchen. Die Zeiten, an denen ein Sprachkurs besucht werden kann, sind mit der Familie abzusprechen. Das Au Pair erhält von der Gastfamilie einen monatlichen Sprachkurszuschuss von EUR 50,00, auch in kursfreien Monaten.

    Feiertage und Urlaub

    Die gesetzlichen Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen. Pro Monat, in dem das Au Pair anwesend war, werden zwei bezahlte Urlaubstage gewährt. Während des Urlaubs gelten die freien Wochentage nicht als Urlaubstage.

    Förderung der Teilnahme an Veranstaltungen

    Die Gastfamilie fördert die Teilnahme des Au Pairs an kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie die dazu notwendige Mobilität. Die Gastfamilie unterstützt das Au Pair dabei, Kontakte zu deutschen Jugendlichen zu finden (z.B. durch Zeitmitgliedschaft in Sportvereinen) und hilft, sich in dem neuen Umfeld zurecht zu finden.

    Anreisekosten

    Die Kosten für die An- und Rückreise werden in der Regel vom Au Pair übernommen.

    Kranken-, Haftplicht- und Unfallversicherung

    Die Kosten für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sind von der Gastfamilie zu tragen. Die Anmeldung zu den Versicherungen ist von der Gastfamilie vorzunehmen. Hierfür wird die Agentur Informationen an die Gastfamilie weitergeben.

  • 4. Unser Service für Gastfamilien:

    Wir unterstützen die Gastfamilie bei der Bewerbung um ein qualifiziertes Au Pair. Wir werden ausgehend von den individuellen Bedürfnissen der Gastfamilie verschiedene Au Pairs vorschlagen. Dabei können wir auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Au Pairs aus verschiedenen Ländern von allen Kontinenten zurückgreifen.

    Nachdem ein Au Pair ausgewählt wurde, das am besten zur Gastfamilie passt, werden wir den Kontakt zwischen der Gastfamilie und dem Au Pair herstellen, um persönlich über Skype oder Telefon in Kontakt treten zu können. Wenn sich Gastfamilie und Au Pair einig sind werden wir die Vertrags-, bzw. Visumssunterlagen erstellen. Wir bzw. unsere Partneragenturen unterstützen die Au Pairs bei der Visumsbeantragung sowie bei der Organisation der Anreise zur Gastfamilie.

    Nach der Anreise des Au Pairs stehen wir der Gastfamilie bei Fragen zur Verfügung. Sollte es mit dem Au Pair zu Problemen kommen, beraten wir gerne und versuchen diese im Dialog zu lösen. Gibt es keinen Konsens, besteht die Möglichkeit, dass sich die Gastfamilie von dem Au Pair vor dem vertraglich vereinbaren Zeitpunkt trennt und ggf. ein neues Au Pair vermittelt bekommt.

  • 5. Unser Service für Au Pairs:

    Anforderungen an das Au Pair

    Das Au Pair muss über nachweisbare Kindererfahrung verfügen. Im Falle der Visumspflicht (abhängig von der Nationalität des Au Pairs), muss das Au Pair bei der Beantragung mindestens 18 Jahre bzw. maximal 26 Jahre alt sein. Darüber hinaus muss das Au Pair über ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen (gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache, in der Regel Sprachlevel A1) verfügen.

    Betreuung während des Au Pair Aufenthaltes in Deutschland

    Das Au Pair erhält von uns ein Welcome Package, dass neben nützlichen Informationen zum Au Pair Aufenthalt auch einen Au Pair Ausweis für vergünstigte Eintritte oder Sprachkurse, Kontakte zu anderen Au Pairs sowie eine Notfallkontaktnummer enthält. Darüber hinaus veranstalten wir regelmäßig Au Pair Treffen, bei denen die Au Pairs neue Freunde gewinnen und sich austauschen können. Sollte es zu Problemen kommen, stehen wir dem Au Pair als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Kontakt

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Freising/München

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